Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach landständische verfassung
hat nach 1 Millisekunden 118 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'Kantonverfassung'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
3% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Deutschland (Geschichte 1815-1835. Der Deutsche Bund) |
Öffnen |
der Freiheit der Presse und des Handels und Verkehrs, landständische Verfassungen u. dgl., seit 1815 nicht im geringsten gefördert worden waren, ward jetzt sofort eine Exekutivordnung für die Ausführung von Bundesbeschlüssen, welche die Sicherung
|
||
2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Deutsche Reichsparteibis Deutsche Reiter |
Öffnen |
: "In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden". Kaum waren aber in einigen süddeutschen Staaten konstitutionelle Verfassungen entstanden, so führte die Furcht vor der Revolution den Bundestag 1819 zu den Karlsbader
|
||
2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0711,
Mecklenburg |
Öffnen |
Staatsgrundgesetz seine landesherrliche Sanktion zu erteilen, was 24. Aug. geschah. Am 10. Okt. 1849 wurde das Gesetz, betreffend die Aufhebung der landständischen Verfassung und das Staatsgrundgesetz, die Vereinbarung über die Abtretung
|
||
2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0392,
Mecklenburg (Geschichte) |
Öffnen |
, v. Scheele, Götze) 11. Sept. 1850 die Rechtsbeständigkeit der neuen Staatsverfassung und das Gesetz über die Aufhebung der landständischen Verfassung für nichtig, und der Großherzog von Schwerin wurde angehalten, für 1850 einen Landtag nach dem
|
||
2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0237,
Baden (Geschichte: Verfassungskämpfe 1819-1848) |
Öffnen |
gewählte Deputation, die dem Großherzog die Bitte um Landstände vorlegen sollte, äußerst ungnädig abgewiesen worden war, verlieh nun der Großherzog seinem Volk 22. Aug. 1818 eine repräsentative Verfassung. Dieselbe erfüllte alle billigen Erfordernisse
|
||
2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
Öffnen |
welches der Fürst nach Belieben verfügte. Doch wurde schon frühzeitig die Befugnis der einseitigen Entäußerung bestritten, das Kammergut durch Hausgesetze und Verträge mit den Landständen für unveräußerlich erklärt, und es bildete sich
|
||
2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0709,
Mecklenburg |
Öffnen |
landständische Verfassung gilt für beide Großherzogtümer ausschließlich des Domaniums, der Stadt und Herrschaft Wismar und des Fürstentums Ratzeburg. Die Landesvertretung, das «Korps der Ritter- und Landschaft», zerfällt in das Korps der Ritterschaft, zu
|
||
2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0075,
Neuenburg (Kanton: Geschichte) |
Öffnen |
Wiener Kongresses empfing. 1830 regte sich auch in N. der Wunsch nach freisinniger Umgestaltung der Verfassung, und der König willfahrte demselben, indem er durch den Generalmajor v. Pfuel die alten Landstände in einen "gesetzgebenden Rat" umwandeln
|
||
2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0263,
Baden (Großherzogtum; Verkehrswesen. Geistige Kultur. Verfassung u. Verwaltung) |
Öffnen |
der zweite, welcher eine landständische Verfassung erhalten hat (22. Aug. 1818). Die Regierung des in allen seinen Teilen unteilbaren und unveräußerlichen Landes ist nach dem Rechte der Erstgeburt in dem Mannsstamme Karl Friedrichs erblich; nach dessen
|
||
2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0866,
Württemberg (Verfassung. Verwaltung) |
Öffnen |
864
Württemberg (Verfassung. Verwaltung)
vilegien der Post, das Posttaxwesen sind durch Reichsgesetz geregelt. Daneben bestehen für die vom Reich unabhängige innere Postverwaltung noch landesgesetzliche Bestimmungen, insbesondere
|
||
2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0640,
Wilhelm (Hessen, Lippe, Mecklenburg, Meißen) |
Öffnen |
, daß er die verfassungsmäßige Wirksamkeit der Landstände herstellen werde, blieb unerfüllt, und noch weniger wollte er eine neue, zeitgemäße Verfassung gewähren. Zu der dadurch hervorgebrachten Mißstimmung kamen noch Spaltungen in der Familie selbst. Als er seine
|
||
2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0468,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
Öffnen |
gewordene Herzog Karl (s. d.) die Regierung an. Nachdem wiederholte Anträge an den eigenmächtig schaltenden Fürsten auf Anerkennung der Verfassung von 1820 fruchtlos geblieben waren, traten 1829 die Landstände kraft des ihnen zustehenden Konvokationsrechts
|
||
2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0886,
Deutschland (Geschichte 1814-1815. Gründung des Deutschen Bundes) |
Öffnen |
werden. In allen Bundesstaaten sollte eine landständische Verfassung bestehen, ebenso Gleichberechtigung der christlichen Religionsparteien. Als nächste Aufgaben der Bundesversammlung wurden die Abfassung der Grundgesetze des Bundes und dessen
|
||
2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0388,
Mecklenburg (Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
gab es Ende 1886 in M.-Schwerin 36, in M.-Strelitz 9, zusammen mit einer Geldeinlage von über 35 Mill. Mk.
[Verfassung und Verwaltung.] Beide Großherzogtümer haben gemeinschaftliche Landstände. Das Grundgesetz ist der Erbvergleich vom 18. April 1755
|
||
2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0345,
Waldeck (Geschichte des Fürstentums) |
Öffnen |
die Regierung auf seinen ältesten Sohn, Georg Friedrich Heinrich (s. George), über, der 1815 dem Deutschen Bund beitrat. Dieser gab 1814 an Stelle der alten landständischen Verfassung eine neue, welche aber auf lebhaften Widerstand seitens der Stände stieß
|
||
2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0777,
Württemberg (Staatsverfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
auf der Verfassungsurkunde vom 25. Sept. 1819, mit einzelnen Abänderungen hauptsächlich aus den Jahren 1868 und 1874. Die Verfassung des Deutschen Reichs weist W. 4 Stimmen im Bundesrat und 17 Abgeordnete zum Reichstag zu. Der König (gegenwärtig Karl I., geb. 6. März 1823
|
||
2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0781,
Württemberg (Geschichte 1770-1850) |
Öffnen |
, Reutlingen, Eßlingen, Rottweil, Aalen, Giengen, Hall, Gmünd, Heilbronn, zusammen 2200 qkm mit 124,688 Einw., und die Kurwürde. Die neuen Gebiete erhielten als Neuwürttemberg eine besondere in Ellwangen residierende Regierung und vor allem keine Landstände
|
||
2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0570,
Bayern (neuere Geschichte 1508-1806) |
Öffnen |
, dem König Karl von Böhmen (Karl Ⅳ.) zu.
In das 14. Jahrh. fällt die Ausbildung einer landständischen Verfassung in B., indem der Adel und die Städte die Verlegenheiten der Fürsten zur Erlangung von Rechten und Freiheiten benutzten und die Besitzer
|
||
2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0120,
Hessen (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
118
Hessen (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung)
fernsprecheinrichtung betrug 6 mit 179 km
Linien und 796 km Leitungen, die Zahl der Fern-
sprech-Vermittelungsanstalten 6, der Sprechstellen
756, der Teilnehmer 678. Die Einnahme betrug
|
||
2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0869,
Württemberg (Geschichte) |
Öffnen |
, die von seinem Vater errichtete Pflanzschule der Kirchen- und Schuldiener, das sog. Stift in Tübingen, erweitert und verbessert, in den aufgehobenen Klöstern Gelehrtenschnlen angelegt, ein allgemeines Landrecht eingeführt, die landständische Verfassung weiter
|
||
2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0232,
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse) |
Öffnen |
232
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse).
Landständen teilt. Die Zivilliste, gegen welche die Domänen dem Staat überlassen sind, beträgt (außer dem Genuß der Schlösser, Forsten etc., aber einschließlich Apanagen) 1885: 1,739,126
|
||
2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0772,
Dänemark (Geschichte) |
Öffnen |
Verfassung von 1855 sowie einzelne Abschnitte der holstein. Sonderverfassung, weil diese mit den Landständen nicht beraten worden, als in verfassungsmäßiger Wirksamkeit stehend nicht angesehen werden könnten; daß überhaupt die Zusage
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0791,
Großbritannien (Geschichte: Heinrich III.) |
Öffnen |
der englischen Verfassung.
Als Johann nach England zurückkehrte, fand er sein Land in voller Gärung; immer entschiedener verlangten die Barone und großen Kommunen die Anerkennung der alten, von Johann ihnen bisher vorenthaltenen Rechte und Freiheiten. Zuletzt
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0779,
Württemberg (Geschichte bis 1520) |
Öffnen |
die Regierung seinem Vetter Eberhard V. überließ; zugleich wurden durch diesen Vertrag unter Mitwirkung der Landstände die Unteilbarkeit des württembergischen Landes und die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0123,
Hessen (Großherzogtum; Geschichte) |
Öffnen |
Grohherzog an und nannte sich nun Ludwig I.
(s. d.). Durch ein Edikt vom 1. Okt. 1806 hob er die
alten landständischen Einrichtungen auf, die das
Land mit Hessen-Cassel gemeinsam gehabt hatte,
denen zufolge aber 1628 die letzten Landtage ge
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0710,
Mecklenburg |
Öffnen |
eine Union, die die Grundlage für die weitere Entwicklung der ständischen Verfassung in M. bildete.
Während des Mittelalters beanspruchten die Herzöge von Sachsen und die Markgrafen von Brandenburg eine Lehnsoberherrlichkeit über M., und erst 8. Juli
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0194,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
Öffnen |
die Hand bot, auf der Grundlage der zu revidierenden Frankfurter Verfassung den engern Bundesstaat zu errichten, wagten wenigstens Sachsen und Hannover nicht, sie auszuschlagen. Sie einigten sich mit Preußen 26. Mai, dem deutschen Volke
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0294,
Portugal (Geschichte) |
Öffnen |
mit ihrem Oheim Miguel, den er Juli 1827 zum Regenten ernannte. Kaum war dieser jedoch Febr. 1828 in Lissabon angelangt, so hob er die Verfassung auf und ließ diesen Gewaltstreich durch die wiederberufenen alten Landstände (Cortes von Lamego
|
||
1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0587,
Anhalt (Geschichte) |
Öffnen |
einer neuen landständischen Verfassung für ganz A. vor, gegen welchen jedoch der engere Ausschuß der alten Landschaft des gesamten Herzogtums, besonders die Ritterschaft von Bernburg und Köthen, 1853 beim Bundestag Protest erhob. Am 5. Febr. 1853 wurde
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1020,
Nassau (Geschichte) |
Öffnen |
Fürsten, eine landständische Verfassung. Doch wurde die erste Landesversammlung erst von Herzog Wilhelm (1816-39) 1818 berufen und geriet mit der Regierung, an deren Spitze der dem Metternichschen System geneigte Minister v. Marschall stand, besonders
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0348,
Friedrich Wilhelm IV. (König von Preußen) |
Öffnen |
bei
Abfassung der die Kirche betreffenden Verfassungs-
paragraphen die staatlichen Hoheitsrechte schmälerte.
Vor allem in der Frage der von seinem Vorgänger
wiederholt versprochenen ständischen Verfassung
schieden sich die Wege des Königs
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
der Verfassung durch die oberste Kirchenbehörde, das Oberkonsistorium, ausgeübt. Jede Kirchengemeinde verwaltet innerhalb der verfassungsmäßig bestimmten Grenzen ihre Angelegenheiten selbst, und zwar zunächst durch die Gemeindevertretung und den
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Initialzellebis Injektor |
Öffnen |
Monarchen; doch sind in einzelnen Staaten gewisse Angelegenheiten, so in Bayern bestimmte Titel der Verfassung, in Württemberg Steuern, Aufnahme von Anleihen, Feststellung des Staatshaushaltsetats und außerordentliche, im Etat nicht vorgesehene Ausgaben
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Klage, diebis Klaj |
Öffnen |
. Der ungenannte Verfasser, der um 1170 schrieb, beruft sich auf ein lateinisches Werk Konrads, Schreibers des Bischofs Pilgrim von Passau. Die originale Gestalt des Gedichts ist verloren; erhalten haben sich nur zwei am Ende des 12. Jahrh. entstandene
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Stamphanäsbis Standesbeamte |
Öffnen |
umgebildet: Klerus, Herren, Ritter, Bürger, Bauern, die dann selbst wieder zu Berufsständen wurden. Die mittelalterlichen Reichsstände, Kurfürsten, Fürsten und Herren, Städte und die Landstände (s. d.) in den einzelnen Ländern (Herren, Prälaten, Ritter
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0718,
Friedrich (Preußen: F. Wilhelm IV.) |
Öffnen |
einer landständischen Verfassung wies der König beharrlich zurück, da nur "die provinzial- und kreisständische Verfassung eine auf deutschem Boden ruhende geschichtliche Grundlage habe, die Grundlage ständischer Gliederung, wie diese durch die überall
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0136,
Hannover (Geschichte: 1803-1831) |
Öffnen |
, dem feigen Drängen landständischer Deputierten nachzugeben und eine von diesen mit General Mortier, dem Befehlshaber des von der Weser her gegen H. anrückenden französischen Heers, zu Sulingen abgeschlossene Konvention (3. Juni 1803) als für sich
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0475,
Hessen (Großherzogtum: Geschichte) |
Öffnen |
bestehende, doch seit 1628 nicht mehr aktive landständische Verfassung auf und erwarb die Souveränität über sämtliche noch reichsunmittelbare Grafen und Freiherren innerhalb der Grenzen seines Gebiets. Dafür mußten die hessischen Truppen bis Ende 1813
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0480,
Hessen-Kassel (Geschichte bis 1835) |
Öffnen |
Bonn und später zu Fulda.
Erteilung der Verfassung und Streit mit den Ständen.
Zu der großen Mißstimmung des Volkes über diese Vorgänge kam die Julirevolution von 1830, und es konnte unter diesen Umständen nicht fehlen, daß sie in Kurhessen zu
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0144,
Sachsen-Altenburg (Verfassung und Verwaltung etc.; Geschichte) |
Öffnen |
144
Sachsen-Altenburg (Verfassung und Verwaltung etc.; Geschichte).
sind zahlreich vertreten, allein für Dreh
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Tiroler Grünbis Tisch |
Öffnen |
); A. Jäger, Zur Vorgeschichte des Jahrs 1809 in T. (Wien 1852); "T. unter der bayrischen Regierung" (Aarau 1816); A. Jäger, Geschichte der landständischen Verfassung Tirols (Innsbr. 1880-1885, 2 Bde.) und andre Werke des Verfassers; Streiter, Studien
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0128,
Hessen-Cassel |
Öffnen |
die Versammlung aufgelöst und in
einer Verordnung vom 4. Sept. einseitig die Fort-
erhebung sämtlicher Steuern verfügt. Da die Ver-
fassung ausdrücklich die Erhebung der Steuern ohne
landständische Bewilligung untersagte, weigerten
die Gerichte
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Aufklärungsdienstbis Auflassung |
Öffnen |
staatsrechtlich zwischen Auflagen und Abgaben oder Steuern unterschieden, insofern man nur die von den Landständen bewilligten Leistungen Abgaben oder Steuern nannte, wogegen die Entrichtungen, die auch ohne ständische Bewilligung zu leisten waren, Auflagen
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0364,
Braunschweig (Geschichte) |
Öffnen |
Selbständigkeit aufkommen ließ, nicht mehr zeitgemäß, wie denn auch die 1820 hergestellte neue landständische Verfassung keineswegs den Erwartungen und Bedürfnissen entsprach. Herzog Karl, der 1823 die Regierung selbst antrat, hob nach dem Rücktritt des
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0145,
Georg (Schaumburg-Lippe, Schwarzburg, Waldeck) |
Öffnen |
eine, freilich beschränkte, landständische Verfassung. Er starb 21. Nov. 1860. G. war seit 1816 vermählt mit der Prinzessin Ida von Waldeck, die ihm vier Söhne und fünf Töchter gebar.
[Schwarzburg.] 24) G. Albert, Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, geb. 23. Nov
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Hassenfratzbis Hassenpflug |
Öffnen |
zugleich zum Minister des Innern ernannt. Sofort begann er mit großer und eines bessern Ziels würdiger Energie den Kampf gegen die Grundsätze der neuen kurhessischen Verfassung, indem er alle auf dieser Verfassung beruhenden Rechte der Einzelnen
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0367,
Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte) |
Öffnen |
und statt der landständischen Verfassung dem Land eine tüchtige Kommunalverfassung gab.
Im ganzen ward der Staat im Geist eines aufgeklärten Absolutismus regiert. Endlich aber regte sich das Verlangen nach einer ständischen Verfassung
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Sachsen-Altenburgbis Sachsen-Gotha |
Öffnen |
eine ständische
Verfassung, und der Landtag beschloß eine neue Städteordnung, Trennung der Justiz
von der Verwaltung, Besteuerung der Rittergüter u. a. Unter Herzog
Joseph (1834-1848
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0527,
Schleswig-Holstein (Geschichte 1852-1863) |
Öffnen |
und Landstände. Diesen, die für Schleswig in Flensburg, für Holstein in Itzehoe zusammentraten, wurden im Oktober 1853 die Entwürfe der neuen Provinzialverfassungen vorgelegt; danach bildete Schleswig ein unzertrennliches Glied des dänischen Reichs, Holstein
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0185,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
Öffnen |
in der Bundesakte aufgestellten allgemeinen Normen gleichmäßige Einrichtungen in allen Bundesstaaten durchgeführt und allenthalben landständische Verfassungen geschaffen werden, eine Bestimmung, die nachher zu mannigfachen heftigen Zerwürfnissen geführt hat
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Lerchenfeld (Maximilian von)bis Lerma |
Öffnen |
107
Lerchenfeld (Maximilian von) - Lerma
Gothaer und den Nationalverein. Er starb 10. Okt. 1866 zu Berchtesgaden infolge eines Sturzes. Außer polit. Broschüren gab L. mit Rockinger die "Altbayr. landständischen Freibriefe" (Münch. 1853) heraus
|
||
1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Albrechtbis Albrechtsorden |
Öffnen |
Abwesenheit aber und die Aufwendung großer Summen für den Dienst des Kaisers wurden von den Ständen gemißbilligt. Sein Testament (eigentlich ein mit Zustimmung seiner Söhne Georg des Bärtigen und Heinrich des Frommen sowie mit Zuziehung eines landständischen
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0093,
August (Oldenburg, Preußen) |
Öffnen |
der einzuführenden landständischen Verfassung, publiziert worden; doch wurde das Verlangen nach einer solchen Verfassung, das sich auf seiten der Bevölkerung schon seit längerer Zeit kundgegeben, erst infolge der Ereignisse von 1848 erfüllt. Nur
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Bukranionbis Bülach |
Öffnen |
landständischen Verfassung unter die Verwaltung des Königreichs Galizien gestellt. Seit 1849 bildet sie ein besonderes Kronland der österreichischen Monarchie. Vgl. "Heimatskunde der B." (Czernowitz 1871); Bidermann, Die B. unter der österreichischen
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0806,
Ernst (Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Koburg) |
Öffnen |
. 1825) fiel ihm durch den Staatsvertrag vom 12.-15. Nov. 1826 das Herzogtum Gotha, mit Ausschluß des Amtes Kranichfeld, zu, wogegen er das Fürstentum Saalfeld an Meiningen abtreten mußte. Am 8. Aug. 1821 gab er Koburg eine Verfassung; in Gotha ließ
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Gesetzesfreudebis Gesicht (Antlitz) |
Öffnen |
daher auch in konstitutionellen Staaten dem Regenten das Recht der einseitigen authentischen Interpretation der mit Zustimmung der Landstände erlassenen Gesetze nicht zugestanden werden. Dieselben Grundsätze wie für die G. gelten im allgemeinen auch
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Hannover (Geschichte: seit 1866)bis Hannover (Stadt) |
Öffnen |
. 2); Köcher, Geschichte von H. und Braunschweig 1648-1714 (Leipz. 1884 ff.); Ebhardt, Die Staatsverfassung des Königreichs H. (Hannov. 1860); Grotefend, Geschichte der landständischen Verfassung des Königreichs H. (das. 1857); Oppermann, Zur
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Hessenbis Hessen-Kassel |
Öffnen |
Bruder, Philipp August Friedrich, österreichischer Generalfeldzeugmeister. Infolge an ihn ergangener Petitionen versprach Philipp bereits 4. Febr. 1845 eine landständische Verfassung, starb aber 15. Dez. 1846 kinderlos, ohne seine Zusage erfüllt zu
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0637,
Hohenzollern (Linien Hechingen und Sigmaringen) |
Öffnen |
, noch mehr, als er 1806 dem Rheinbund beitrat, durch zahlreiche Herrschaften und Klöster in Schwaben entschädigt. Das Land wurde 1815 in den Deutschen Bund aufgenommen. Fürst Karl (s. d.) gab 11. Juli 1833 eine landständische Verfassung, infolge deren
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0130,
Jäger (Personenname) |
Öffnen |
Nikolaus von Cusa mit Herzog Sigismund von Österreich" (das. 1861, 2 Bde.); "Kaiser Joseph II. und Leopold II. Reform und Gegenreform" (Wien 1867); "Tirols Rückkehr unter Österreich etc." (das. 1871) und "Geschichte der landständischen Verfassung
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Karlsbader Beschlüssebis Karlshafen |
Öffnen |
), gegen die freisinnige Auslegung des Art. 13 der Bundesakte über die landständischen Verfassungen in den deutschen Bundesstaaten (Aufrechterhaltung des monarchischen Prinzips) gerichtet waren und zur Untersuchung "des Ursprungs und der mannigfachen
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0705,
Leopold (Lippe, Österreich) |
Öffnen |
vermählt hatte, 4. Juni 1820 die Regierung. Er verbesserte die Polizeiverwaltung, verminderte die Abgaben, beförderte die Landeskultur, gab dem Lande die landständische Verfassung von 1836 und verhinderte 1848 durch seine Mäßigung den Ausbruch
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0134,
Sachsen (Geschichte des Kurfürstentums bis 1546) |
Öffnen |
bleibenden Sitz in Leipzig. Eine landständische Verfassung bildete sich, seitdem
1438 zuerst zu Leipzig eine Versammlung von Prälaten, Grafen, Rittern und Städten
zusammentrat; diese bald regelmäßig
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0152,
Sachsen-Meiningen (Geschichte) |
Öffnen |
landständische Verfassung.
Eine Hauptstreitfrage zwischen dem Herzog und den Ständen bildete die
Domänenfrage . Seit 1831 bezog der Herzog aus dem Ertrag
der Domänen 200,000 Gulden
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0195,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
Öffnen |
und war deshalb (Juni 1850) zur Auflösung der Ständeversammlung geschritten. Die neue Versammlung, die 22. Aug. eröffnet ward, enthielt nicht einen Anhänger der Hassenpflugschen Politik; sie weigerte sich, mit Berufung auf die Verfassung, die Forterhebung
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0797,
Hannover (Regierungsbezirk, Landkreis, Stadt) |
Öffnen |
und Lüneburg
(3 Bde., Gott. 1853-57); Grotefend, Geschichte der
allgemeinen landständischen Verfassung des König-
reichs H. von 1814 bis 1848 (Hannov. 1857);
Oppermann, Zur Geschichte H.s von 1832 bis 1860
(2 Bde., Lpz. 1860-62; 2. Ausg., Verl. 1868
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0127,
Hessen-Cassel |
Öffnen |
^der Kurfürst 15. Sept. dem Stadt-
rate zu Cassel das Gesuch um Versammlung der
Landstände. Inzwischen waren auch in Hanau und
Fulda Unruhen ausgebrochen, die sich in Cassel 6.
und 10. Okt. erneuerten. Die einberufenen Stände
der althess. Lande, denen auch
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0275,
Hohenzollern (Bergschloß) |
Öffnen |
-
stadt war Hechingen. 1796 wurde die landständische
Verfassung des Fürstentums durch einen Land-
vergleich geändert und dieser 1835 revidiert; 1848
erhielt das Land eine neue Verfassung. (S. Hohen-
zollern, Fürstenhaus.)
Das ehemalige
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0898,
von Ritterordenbis Ritterschaft |
Öffnen |
sich bei
diesen R. auch eigene Stiftungen und Anstalten
sonstiger Art. In den Staaten, wo an die Stelle
der alten Landstände die wirkliche Repräsentativ-
verfassung getreten ist, hat natürlich die R. ihre polit.
Bedeutung verloren. - Vgl. Roth
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0203,
Lippe (Fürstentum) |
Öffnen |
. Sie schaffte die Leibeigenschaft und größtenteils die Fronen ab und verordnete die Unabsetzbarkeit der Staatsdiener. Paul Alexander Leopold übernahm 4. Juli 1820 die Regierung und führte eine neue landständische Verfassung ein, die 6. Juli 1836
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Berner Alpenbis Bernhard |
Öffnen |
1803 unter der Vormundschaft seiner Mutter in der Regierung und übernahm dieselbe 1821. Drei Jahre darauf ließ er die unter die Garantie des Deutschen Bundes gestellte verbesserte landständische Verfassung ins Leben treten, vereinigte durch den nach
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
Öffnen |
Landständen gestattet, Beschwerden entgegenzunehmen, sie zu erörtern und nach Befinden der Staatsregierung zur Kenntnisnahme oder zur Berücksichtigung zu überweisen (s. Petition). In monarchischen Staaten kann die B. auch dem Staatsoberhaupt selbst
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Beylebis Beyschlag |
Öffnen |
Reaktion aufzuhalten und eine landständische Verfassung einzuführen. Da aber dieses Bemühen vergeblich war, trat er 31. Dez. 1819 mit Wilhelm v. Humboldt und Boyen aus dem Ministerium und zog sich auf sein Schloß Steglitz bei Berlin zurück, wo er 10. Dez
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Bundesregierungenbis Bundesversammlung |
Öffnen |
ist, Mitteilungen über den Stand derselben zu empfangen. Nach der Geschäftsordnung kommen aber noch drei weitere Ausschüsse hinzu, nämlich 9) für Elsaß-Lothringen, 10) für die Verfassung und 11) für die Geschäftsordnung. Abgesehen von dem Ausschuß
|
||
1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Christophaniabis Christophe |
Öffnen |
einer Summe von 250,000 Gulden den erblichen Besitz Württembergs zugesichert. C., einer der trefflichsten Regenten Württembergs, wandte seine eifrige Sorge den innern Angelegenheiten zu. Er erneuerte den Tübinger Vertrag, die Grundlage der landständischen
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Doblhoff-Dierbis Dobrjansk |
Öffnen |
17
Doblhoff-Dier - Dobrjansk.
Doblhoff-Dier, Anton, Freiherr von, Österreich. Staatsmann, geb. 10. Nov. 1800, zeichnete sich als Mitglied der niederösterreichischen Landstände durch freisinnige Haltung aus und trat im Mai 1848
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0827,
Gagern |
Öffnen |
und Freiheit der deutschen Nation feststellen könnten, und forderte in allen seinen Voten die Einführung landständischer Verfassungen in den deutschen Bundesstaaten. 1820 pensioniert, privatisierte er auf seinem Gut Hornau bei Höchst im Hessen
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Haläsabis Halberstadt (Fürstentum) |
Öffnen |
. unten) entstanden und hatte eine ständische Verfassung. Die Landstände zerfielen in die drei Klassen der Prälaten des Domkapitels zu Halberstadt, der mit adligen Gütern im Land angesessenen Ritterschaft und der Magistrate der drei Hauptstädte H
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Hanaubis Hancock |
Öffnen |
war. Dennoch gereichte sie dem Land nicht zum Segen. Denn obwohl der Kurfürst 1851, nach Niederwerfung der Verfassung, seine Gemahlin zur "Fürstin von H." ernannte, so hatte er doch keine Aussicht, die Ebenbürtigkeit ihrer selbst und ihrer acht Kinder zu
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Haynaubis Hayne |
Öffnen |
, die Ausnahmegesetze durch Verhaftungen, Maßregeln gegen die Presse und Auflösung der Bürgerwehr zu vollziehen, hatte zur Folge, daß der landständische Ausschuß eine Klage wegen Verfassungsverletzung und Hochverrats gegen H. einreichte
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Itzibubis Ivrea |
Öffnen |
auf die Wiederherstellung der 1825 verstümmelten Verfassung hervor. Auch wurde er Vorsitzender der Budgetkommission, Mitglied des landständischen Ausschusses und der Kommission zur Prüfung der Staatsschuldentilgung. Stets schlagfertig und redegewandt, übte
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0530,
Karl (Preußen, Rumänien, Sachsen-Weimar) |
Öffnen |
. Auf dem Kongreß in Wien erhielt er eine Vergrößerung seines Gebiets und kehrte als Großherzog nach Weimar zurück. Auch am Feldzug von 1815 nahm er teil. 1816 gab er seinem Land eine landständische Verfassung, und die Preßfreiheit sowie die freie
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Landkartendruckbis Landois |
Öffnen |
werden sie Baken genannt (s. Seezeichen).
Landmarschall (Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt in Mecklenburg Titel des bei Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählten Präsidenten; auch ständisches Erbamt
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Leithagebirgebis Leitner |
Öffnen |
von, Dichter, geb. 10. Nov. 1800 zu Graz aus einer alten Adelsfamilie Steiermarks, studierte daselbst die Rechte, wurde 1836 von den Landständen Steiermarks, denen er durch seine Geburt angehörte, zum ersten Sekretär gewählt und bekleidete diese Stelle
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Lipnikbis Lippe |
Öffnen |
), Landeswitwen- und Waisenkasse, Leih- und Sparkasse, das Landeskranken- und Siechenhaus, die Irrenanstalt zu Brake.
Die zu Recht und in anerkannter Wirksamkeit bestehende Verfassung datiert vom 6. Juli 1836, nachdem das in den Stürmen von 1849
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0296,
Martin |
Öffnen |
seine Entlassung und lebte hierauf erst zu Mügeln in Sachsen, von dessen Landständen er zum Mitglied des Staatsgerichtshofs für 1846-48 erwählt wurde, sodann zu Gotha, wo er 13. Aug. 1857 starb. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "Lehrbuch des
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Moserbis Möser |
Öffnen |
825
Moser - Möser.
Eugen in dieser Stellung zugebracht, ward er nach der Ablehnung einer neuen Geldforderung des Herzogs als angeblicher Verfasser der gegen denselben gerichteten Schriften vom Herzog selbst (1759) im Audienzsaal verhaftet
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Pfeffernüssebis Pfeiffer |
Öffnen |
aus allen Teilen der Rechtswissenschaft" (Hannov. 1825-50, 8 Bde., mit Register); "Geschichte der landständischen Verfassung in Kurhessen" (Kassel 1834); "Das deutsche Meierrecht" (das. 1848); "Fingerzeige für alle deutschen Ständeversammlungen
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Rommelbis Romsey |
Öffnen |
.
Was die Verfassung der römisch-katholischen Kirche betrifft, so ist fast alles hierher Gehörige unter den Artikeln: "Katholizismus", "Episkopalsystem", "Hierarchie", "Papst", "Primat", "Kardinal", "Legaten", "Bischof", "Kapitel", "Kongregation", "Konsistorium
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Weidendornbis Weigand |
Öffnen |
die hessischen Standesherren für Herstellung der landständischen Verfassung, machte ihn der Regierung verdächtig; doch endete seine Verhaftung nach dem Frankfurter Attentat 1832 mit seiner Freisprechung. Nach der gegen seinen Willen erfolgten Versetzung
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Westfälischer Kreisbis Westindien |
Öffnen |
untereinander und mit auswärtigen Mächten Bündnisse zu schließen, nur nicht wider Kaiser und Reich. Die neue Verfassung des Reichs sollte auf einem zu berufenden Reichstag beraten werden.
Die Pläne der katholischen Reaktion und der habsburgischen
|
||
1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Marschall von Bibersteinbis Martens |
Öffnen |
Bevollmächtigter auf dem Wiener Kongreß, wo er sich an der deutschen Verfassungsfrage eifrig beteiligte und die Integrität Badens gegen Bayerns Annexionsgelüste mit Erfolg verteidigte. Auch setzte er beim Großherzog die Verheißung einer landständischen
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0550,
Kulturgeschichtliche Litteratur (Neuzeit: Deutschland, Niederlande etc.) |
Öffnen |
in diesem Bereich ist G. F. Knapps Geschichte der »Bauernbefreiung und des Ursprungs der Landarbeiter in den ältern Teilen Preußens« (Leipz. 1887, 2 Bde.); der Verfasser setzt auf Grund sorgfältigster Quellenstudien mit den Versuchen Friedrich Wilhelms
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0551,
Kulturgeschichtliche Litteratur (Neuzeit: außerdeutsche Länder Europas) |
Öffnen |
Abhandlungen über »Die landständische Verfassung in Jülich und Berg bis zum Jahre 1511« (Düsseld. 1885-90) veröffentlicht, während G. Müller »Die Entwickelung der Landeshoheit in Geldern bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts« (Marb. 1889) behandelt
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Wurtzitbis Wüste |
Öffnen |
Angelegenheiten..... 204 798
Innere Angelegenheiten....... 6823039
Kirche und Schulwesen....... 10323022
Finanzvcrwaltung......... 3339760
Landstände ........... 376451
Reservefonds
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Austrägebis Australien (Name. Lage u. s. w. Küsten. Inseln. Bodengestaltung) |
Öffnen |
Entscheidung der Irrungen zwischen Regierungen und Ständen ein, wovon auch die Bundesglieder bei Streitigkeiten unter sich Gebrauch machen könnten. Dasselbe ist aber nie praktisch geworden, weil seine Zusammensetzung den Landständen zu wenig Garantie gab
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Bernhard Erich Freund (Herz. v. S.-Meiningen)bis Bernhard (Herz. v. S.-Weimar) |
Öffnen |
. 1821 die Regierung selbst, worauf er sich 1825 mit Maria, der Tochter des Kurfürsten Wilhelm II. von Hessen, vermählte. Schon 1823 ließ er eine neue Organisation der Landesbehörden und 4. Sept. 1824 das Grundgesetz landständischer Verfassung ins Leben
|
||
1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0048,
Bismarck (Otto Eduard Leopold, Fürst von) |
Öffnen |
Staatshaushalt ohne die in der Verfassung festgesetzte Unterlage fortzuführen. Nicht minder energisch, aber hierin vom Beifall der liberalen Parteien begleitet, war B.s Haltung in der kurhess. Verfassungsfrage. Dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm Ⅰ. (s
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Gagern (Hans Christoph Ernst, Frhr. v.)bis Gagern (Heinr. Wilh. Aug., Frhr. v.) |
Öffnen |
auf
patriotische und gemeinnützige Maßregeln gedrnn-
gcn batte, so erhoffte er auch von dem Bundestage
eine 'Ära des Segens und Fortschritts für Deutsch-
land. Aber sein freimütiges Eintreten für die Ein-
führung landständischer Verfassungen machte ihn
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Gehbahnbis Geheime Verbindungen |
Öffnen |
die wichtigste Handbabe zur Beseitigung der landständischen Mitregiernng und zur Erweiterung und Durchführung der landesberrlichen Gewalt. Die Entwicklung in den deutschen Territorien verfolgte ähnliche Wege wie in Frankreich, wo der Conseil du Roi schon
|